Rechtliche Grundlagen für Positive Psychologie im Unternehmen
Der Gesetzgeber hat auf den Trend zunehmender Belastungen und den Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsqualität am Arbeitsplatz reagiert und verpflichtet jeden Arbeitgeber, der mindestens einen (auch geringfügig) beschäftigten Mitarbeiter hat, zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Unternehmen und zur Dokumentation dieser Ergebnisse (vgl. ArbSchG, § 3, 4, 5) sowie der Darstellung einer evtl. erforderlichen Lösung.Gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Arbeit "so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird". In § 5 ArbSchG ist die Pflicht zur Beurteilung psychischer Belastungen und die ggf. erforderliche Abwehr festgelegt.
Weitere rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz finden sich u.a. im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebliche Gesundheitsverordnung (§ 20b SGB V), Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 1, 14 SGB VII), Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 84 SGB IX), Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Betriebssicherheitsverordnung, Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern, Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, Lastenhandhabungsverordnung, Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, DGUV[1] Vorschrift 1 − DGUV Vorschrift 2, Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (BeSchUG), Präventionsgesetz (PrävG)[2] .
Nach DIN EN ISO 10075[3] sind psychische Belastungen alle erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch einwirken. Diese werden als "weiche" Faktoren bezeichnet. Die psychischen Faktoren sind bei der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation ein wichtiger von insgesamt 12 Gefährdungsfaktoren (vgl. Bild).
[1] DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
[2] Präventionsschutzgesetz (2015) - Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention
[3] https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A45.pdf?__blob=publicationFile
Rechtliche Situation und finanzielle Folgen bei der Nichtdurchführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen
Es gibt derzeit keine mir bekannte rechtliche Verpflichtung zur Durchführung eines BGM. Aber die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und die Umsetzung evtl. erforderlicher Maßnahmen sind rechtlich festgelegt und verbindlich (Baumgarten, Kalg 2017).
Eine Zuwiderhandlung kann nach Grad der Schwere rechtliche und finanzielle Folgen für ein Unternehmen mit sich bringen. Dabei orientiert sich das Strafmaß an der Nichtbeachtung einer Gefahr bei der Arbeit, die die Gesundheit oder gar das Leben des Mitarbeiters gefährdet. Es wird unterschieden zwischen“ vorsätzlichem“ oder „fahrlässigen“ Verhalten. Bei grob fahrlässigem Verhalten drohen den Beteiligten / der Firma bis zu 1.000.000 € als Ordnungswidrigkeiten bzw. eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre, bis hin zur Aussprache eines Berufsverbots, vgl. Bild: Rechtsfolgen - Ordnungswidrigkeiten und Bilder: Rechtsfolgen – Strafrecht