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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Positive Psychologie

In Deutschland scheiden jährlich mehrere hunderttausend Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen deutlich zu früh aus dem Erwerbsleben aus. Die Unternehmen verlieren nicht nur langjährige Mitarbeiter sondern auch wertvolle Fachkompetenzen.

Eine Lösung könnte das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sein. Es bietet Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Chance diesen Prozess möglichst weit hinaus zu zögern und mehr für die Wiedereingliederung erkrankter Menschen zurück an den Arbeitsplatz zu tun (vgl. Bild).

Betriebliches Eingliederungsmanagement soll den Mitarbeiter wieder zurück in die Gesundheit führen

Bild: Betriebliches Eingliederungsmanagement soll den Mitarbeiter wieder zurück in die Gesundheit führen (https://www.safetyxperts.de/gesundheitsschutz/bgm/betriebliches-eingliederungsmanagement/)

Das Betriebliches Eingliederungsmanagement  ist in Deutschland über die DGB-Gewerkschaften seit 2004 im § 84 Abs. 2 SGB XI eingeführt worden. Das Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft dabei eine einmal eingetretene, länger andauernde Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und die Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung / Einschränkung abzuwenden.

Verantwortlich für das Betriebliches Eingliederungsmanagement ist der Arbeitgeber. Er muss dem erkrankten Arbeitnehmer entsprechende Maßnahmen anbieten und die erforderlichen Strukturen zur erfolgreichen Umsetzung schaffen.

Sind Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig (durch wiederholte Arbeitsunfähigkeit) oder 42 Kalendertage hintereinander arbeitsunfähig (Langzeiterkrankt) muss ihr Unternehmen klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Keine Rolle für die Planung und Umsetzung von Wiedereingliederungsmaßnahmen spielt es, ob

Aus dieser Auflistung ergibt sich ein sehr breites Spektrum von Situationen und Lösungsmöglichkeiten den Mitarbeiter wieder zurück in den Job zu holen und um seinen Gesundheit zu erhalten. Es soll an dieser Stelle nicht näher erläutert werden, dass der Datenschutz eine zentrale Rolle im Betriebliches Eingliederungsmanagement spielt.

Die Gesundheit und die Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeiter soll durch das Betriebliches Eingliederungsmanagement möglichst dauerhaft gesichert werden indem die Fähigkeiten, mit physischen und psychischen Belastungen umzugehen gestärkt werden und mögliche arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen rechtzeitig entdeckt und abgestellt werden. Das Betriebliches Eingliederungsmanagement soll somit einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen sowie chronische Erkrankungen und Einschränkungen vermeiden.

Durchführung eines BEM

Ein verbindliches Konzept für die Installation / Durchführung eines Betriebliches Eingliederungsmanagement im Betrieb gibt es nicht. In seiner Ausgestaltung orientiert es sich an folgende Leitsätzen:

Die entsprechenden Rechte und Pflichten des Mitarbeiters und des Arbeitgebers sind umfangreich und komplex. Nicht nur die Arbeitszeiten, auch die konkreten Aufgaben und Tätigkeiten sowie die Ausstattung des Arbeitsplatzes kommen beim Betriebliches Eingliederungsmanagement i.d.R. auf den Prüfstand. Möglicherweise kann ein Mitarbeiter seinen früheren Job nicht mehr aufnehmen und es muss nach einer alternativen Beschäftigung im Unternehmen gesucht werden[1].

Wichtig ist zu erwähnen, dass der Betrieb die Kosten für ein notwendiges Betriebliches Eingliederungsmanagement nicht alleine tragen muss. Es werden diverse Fördermittel, Prämien oder Boni von den Rehabilitationsträgern angeboten.

Ein offenes, herzliches und wertschätzendes Betriebsklima ist die beste Vorbedingung, dass der Mitarbeiter schnell wieder zur alten Stärke zurück findet!

[1] Eine weitere Vertiefung dieses Themas würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Ich verweise daher auf die in der Literatur angegeben Informationen und Handlungsfäden, z.B. von der Hans Böckler Stiftung, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Berufsgenossenschaft sowie den Krankenkassen.